Ein Waldheidelbeeren-Schatz wartet auf Beerenjäger

1.8.2015

 

 

Der diesjährige regnerische und kühle Sommer hat zu einer reichen Heidelbeerernte geführt. Die größte Bedrohung für die Heidelbeerernte wäre eine Hitzewelle im Juli gewesen. Diese Hitzewelle kam aber nicht und jetzt ist die Gefahr vorüber. Waldheidelbeeren mögen Kühle und Feuchtigkeit. Dank des kühlen Sommers fühlen sich die Beeren wohl. Die Heidelbeere ist eine sehr empfindliche Frucht und schon eine trockene Woche ist ihr schädlich. Gerade jetzt sind die Waldheidelbeeren in Südfinnland am besten.

In Finnland gehört die Natur allen

Willst du durch Wälder wandern, am Fuß eines Baumes zelten und Pilze oder Beeren sammeln? In Finnland ist das alles möglich, denn hier existiert das Jedermannsrecht, was bedeutet, dass jeder das Recht hat, die Natur unabhängig vom jeweiligen Grundeigentümer zu nutzen.

Beeren und Pilze zu sammeln, ist ein wichtiger Teil der finnischen Kultur. Deshalb sind die Jedermannsrechte in Finnland sehr umfassend ausgelegt. Ausnahmslos jeder (Finne oder Ausländer) darf sich frei in der finnischen Natur bewegen.

Zu dem Recht gehören aber auch Beschränkungen

Die Natur ohne Genehmigung des Grundeigentümers zu genießen, beinhaltet aber auch die Forderung, keinen Schaden zu verursachen: Das Recht darf nur soweit in Anspruch genommen werden, dass weder die Natur noch die Mitmenschen geschädigt oder gestört werden. Die Privatsphäre muss respektiert bleiben. Deshalb soll ein gebührender Abstand zu Wohnhäusern eingehalten werden. Sollen Motorfahrzeuge zur Fortbewegung im Gelände dienen, ist unbedingt eine Genehmigung des Grundeigentümers erforderlich. Deshalb ist beispielsweise im Winter das Fahren mit Motorschlitten im Allgemeinen nur auf dem Eis beziehungsweise auf den besonders gekennzeichneten Motorschlittenstraßen gestattet.

Das Jedermannsrecht verpflichtet auch den Grundeigentümer

Nach diesem Recht darf man sich in einem Wald ungehindert bewegen und außerdem dort wachsende Blumen, Beeren sowie Pilze sammeln. Der Grundeigentümer darf das Betreten der Wälder nicht sperren oder einen Beerensammler verjagen. Es ist untersagt, Schilder im Gelände zu errichten, die das Betreten verbieten.

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